Arbeitsverweigerung der hessischen Landesregierung
,Das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt zur Unwirksamkeit der hessischen Mieterschutzverordnung bestätigt nach Auffassung des BSW Hessen erhebliche Zweifel am Vorgehen der hessischen Landesregierung.
Bereits mit einer Pressemitteilung vom 15.11.2025 hatte der BSW Hessen die Verlängerung der Mieterschutzverordnung kritisch thematisiert und vor rechtlichen Risiken gewarnt. Insbesondere wurde die Frage aufgeworfen, weshalb ein aktuelles Gutachten zur Einstufung angespannter Wohnungsmärkte offenbar nicht berücksichtigt wurde.
Der Landesvorsitzende des BSW Hessen, Ali Al-Dailami, erklärt:
„Das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt wirft ein äußerst problematisches Licht auf das Vorgehen der Landesregierung und des hessischen Wirtschaftsministers. Wenn aktuelle Gutachten vorliegen, diese aber weder veröffentlicht noch bei der Begründung einer Verordnung berücksichtigt werden, ist das ein schwerwiegendes Transparenzproblem. In einem Rechtsstaat müssen politische Entscheidungen nachvollziehbar, überprüfbar und transparent sein. Genau daran bestehen nach den Feststellungen des Gerichts erhebliche Zweifel.“
Das Amtsgericht Frankfurt führt in seiner Begründung unter anderem aus:
„Denn wenn neuere Daten zwar erhoben worden sind und dem Verordnungsgeber vorliegen, aber weder veröffentlicht noch zur Begründung der Mieterschutzverordnung herangezogen werden, kommt dies einer Verweigerung der gesetzlich geforderten Begründung der Verordnung gleich.“
Bereits im Frühjahr 2025 hatte der BSW-Stadtverordnete in Linden, Meric Uludag, durch eine Stadtverordnetenanfrage Hinweise darauf erhalten, dass dem Land Hessen eine aktuelle Fortschreibung des Gutachtens vorlag. Die Stadt Linden teilte damals unter Bezugnahme auf Informationen des Landes Hessen mit, dass Linden nach dem neuen Gutachten nicht als angespannter Wohnungsmarkt eingestuft werde.
Uludag erklärt hierzu:
„Spätestens zu diesem Zeitpunkt war erkennbar, dass ein neues Gutachten existierte. Umso unverständlicher ist es, weshalb die Öffentlichkeit über Monate hinweg im Unklaren gelassen wurde.“
Nach Auffassung des BSW Hessen hat die Landesregierung damit einen Zustand erheblicher Rechtsunsicherheit geschaffen. Bis heute sei für zahlreiche Kommunen unklar, welche wohnungspolitischen Instrumente künftig rechtssicher angewendet werden können. Dies betreffe nicht nur die Mietpreisbremse, sondern auch weitere Maßnahmen, die an die Einstufung als angespannter Wohnungsmarkt anknüpfen.
„Kommunen, Mieter und Eigentümer haben Anspruch auf Klarheit. Wir erwarten die vollständige Offenlegung des gesamten Verfahrens, der zugrunde liegenden Gutachten sowie der Entscheidungsprozesse innerhalb der Landesregierung.“, so Al-Dailami.
Besonders besorgniserregend ist nach Auffassung des BSW Hessen die Frage möglicher Nachforderungsansprüche. Sollte die rechtswidrige Ausgestaltung der Verordnung dazu führen, dass Mieterinnen und Mieter rückwirkend mit finanziellen Forderungen konfrontiert werden, wäre dies ein politisches und rechtliches Desaster.
„Die Landesregierung muss unverzüglich klarstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht die Folgen ihres dilettantischen Handelns tragen müssen. Die Leidtragenden dürfen am Ende nicht wieder die Mieterinnen und Mieter sein. Die Landesregierung muss jetzt schnell für Transparenz und Rechtssicherheit sorgen – alles andere grenzt an Arbeitsverweigerung“, erklärt Al-Dailami abschließend.