Pressemitteilung zum Leerstandsgesetz und den Ereignissen um die Fortschreibung des Gutachtens über angespannte Wohnungsmärkte in Hessen

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, 15. November 2025

Der Landesverband Hessen des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) begrüßt den Beschluss des hessischen Leerstandsgesetzes als wichtigen Schritt zur Rückgewinnung ungenutzten Wohnraums. Das Gesetz setze ein überfälliges Signal, dass grundloser Leerstand in einer Situation rasant steigender Mieten nicht länger hingenommen wird. „Jeder leerstehende Quadratmeter ist eine Zumutung für alle, die dringend eine Wohnung suchen. Wir unterstützen das Ziel des Gesetzes ausdrücklich“, erklärt Ali Al-Dailami, Landesvorsitzender des BSW-Hessen.

Das BSW macht jedoch deutlich, dass das Gesetz allein die Wohnungsfrage nicht lösen wird. Spekulativer Leerstand großer Investoren und Immobilienkonzerne müsse konsequent und hart sanktioniert werden, doch daneben gebe es eine Vielzahl von Wohnungen, die aus völlig anderen Gründen leerstehen. Oft fehlten Eigentümern die finanziellen Mittel für notwendige Instandsetzungen oder das praktische Wissen, um Vermietung sicher und unkompliziert zu organisieren. „Solche Wohnungen holt man nicht mit Strafen zurück in den Markt, sondern mit Beratung, Förderung und echter Unterstützung“, so Al-Dailami.

Das BSW kündigt zugleich an, dass es nach den Kommunalwahlen in allen Stadtparlamenten, in denen es vertreten sein wird, den Erlass kommunaler Leerstandssatzungen aktiv einfordern wird. Das Gesetz stelle die notwendige Grundlage dar, doch die Umsetzung müsse in den Städten erfolgen, in denen der Druck auf den Wohnungsmarkt besonders hoch sei. „Wir werden uns überall dort, wo wir Verantwortung übernehmen, dafür einsetzen, dass die Kommunen dieses Instrument tatsächlich anwenden“, betont Al-Dailami.

Gerade hier beginne jedoch das politische Problem: Das Leerstandsgesetz kann ausschließlich in Kommunen angewendet werden, die offiziell als „angespannte Wohnungsmärkte“ gelten. Ausgerechnet diese Einstufung ist derzeit von fundamentaler Unklarheit geprägt. Die aktuelle Verordnung läuft in wenigen Wochen aus, ein neues Gutachten zur Einstufung soll laut mehreren Medienberichten bereits vorliegen, doch die Landesregierung erwägt offenbar, die alte – faktisch überholte – Verordnung um ein weiteres Jahr zu verlängern. Begründet wird dies mit angeblich zweifelhaften Ergebnissen des neuen Gutachtens, das unter anderem Frankfurt am Main nicht mehr als angespannten Wohnungsmarkt ausweisen soll. „Wenn Frankfurt, Symbolstadt für hohe Mieten und Spekulation, nicht mehr als angespannt gelten soll, wäre das wohnungspolitisch grotesk. Noch gravierender ist jedoch die völlige Intransparenz der Landesregierung“, kritisiert Al-Dailami.

Dass ein neues Gutachten tatsächlich existiert, ist aus Sicht des BSW längst unstrittig. Eine Anfrage des BSW-Kreisvorsitzenden in Gießen, Meric Uludag, aus Juni 2025 im Rahmen seines Mandates als Stadtverordneter in Linden hat ergeben, dass das Ministerium die Kommunen bereits in diesem Frühjahr über die künftige Einstufung informiert hat. Dass die Öffentlichkeit über Inhalt, Kriterien und Konsequenzen gleichzeitig im Dunkeln gelassen wird, wirft nach Einschätzung des BSW erhebliche Fragen auf.

Dazu Uludag: „Denn ohne transparente und verlässliche Einstufung bleibt unklar, in welchen Städten das neue Leerstandsgesetz überhaupt zur Anwendung kommen darf. Dasselbe gilt für die Mieterschutzverordnung, die Mietpreisbremse und weitere wohnungspolitische Instrumente. Kommunen, Mieter und Eigentümer befinden sich dadurch in einem Zustand erheblicher Rechtsunsicherheit.“

Das BSW fordert daher nicht nur die Offenlegung des neuen Gutachtens, sondern vollständige Transparenz im gesamten Verfahren. Die Landesregierung müsse eindeutig darlegen, auf welcher Datengrundlage sie arbeitet, welche Kommunen wie eingestuft wurden, warum es Zweifel an der neuen Erhebung geben soll und wie die rechtliche Grundlage aller wohnungspolitischen Maßnahmen gesichert wird. „Wohnungspolitik darf kein Blindflug sein“, so Al-Dailami. „Wer ein ‚neues Kapitel in der Wohnungpolitik des Landes‘ ausruft, muss auch sagen, wo es gilt. Hessen braucht Klarheit statt politischer Nebelkerzen“

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