Umwelt- und Naturschutz

Auf kommunaler Ebene ist der Umwelt- und Naturschutz eine zunehmend bedeutende gemeinschaftliche Pflichtaufgabe, die zur notwendigen Anpassung an den Klimawandel beiträgt. Dabei geht es über kurzfristige ideologische, politische oder wirtschaftliche Interessen hinaus.

Nur die sozial verträgliche Anpassung an den Klimawandel in Kommunen sichert langfristige regionale Lebensperspektiven durch strategische und integrierte Maßnahmen zur Risikoprävention und Resilienzsteigerung. Die Kommunen müssen vernünftige Klimaanpassungskonzepte entwickeln, die etwa Hitzeaktionspläne, Hochwasserschutz und Grünflächenentwicklung umfassen.

Zur notwendigen Anpassung an den Klimawandel gehört auch das Entsiegeln von Flächen in Städten. Ziel der Entsiegelung muss es sein, die natürlichen Bodenfunktionen wie Versickerung, Wasserfilterung und Verdunstung wiederherzustellen, was das Stadtklima verbessert, Hitzestress reduziert und die Kanalisation entlastet.

Auch Wohnungsbau und Verkehrspolitik wirken sich auf die Umwelt und das Klima aus: Die sozialen Kosten für Klima- und Umweltfragen dürfen in diesen Bereichen nicht zu hoch werden. Stattdessen sollten Ausgleichsmaßnahmen durch Aufforstungsprogramme, die Rekultivierung von Mooren und die kommunale Förderung von Energiesparmaßnahmen an Gebäuden genutzt werden.

Insbesondere öffentliche Gebäude - wie Schulen, Rathäuser und Verwaltungsgebäude - sollten verpflichtend Energiesparmaßnahmen umsetzen und sinnvolle Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zur Eigenversorgung mit Strom und zur Kosteneinsparung einsetzen, da sie tagsüber einen hohen Stromverbrauch haben.

Gleichzeitig fordern wir eine Solarpflicht für öffentliche Neubauten. Kommunale Fördermaßnahmen für erneuerbare Energien an private Haushalte, sollten nicht nach dem „Gießkannenprizip“ verteilt, sondern sozial nach dem Einkommen gestaffelt werden.

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